Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Immobilienmakler einen Alleinauftrag erteilt.
Der Makleralleinauftrag
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Immobilienmakler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Immobilienmaklers zählt etwa, auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Immobilienmakler oder Dritte einzuschalten. Der Immobilienmakler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnisse der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
Risiken ohne Makleralleinauftrag
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichtet einen Immobilienmakler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Wird, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Immobilienmakler parallel beauftragt, riskiere der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie „zu Tode angeboten“ werde. So sei immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert werde – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lasse weder die Immobilie selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten!